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Müssen für Abbildungen, die in einem Text enthalten sind, Rechte eingeholt werden?

Abbildungen wie z.B. Fotos, Grafiken oder Diagramme sind Werke im Sinne des Urheberrechts und unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz, auch wenn sie kostenfrei im Internet zur Verfügung stehen. Sie können kostenlos und ohne vorherige Genehmigung öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn sie gemeinfrei sind, der Public-Domain entstammen oder mit einer CC-Lizenz versehen wurden. Ist das nicht der Fall, ist die öffentliche Zugänglichmachung genehmigungs- und ggf. kostenpflichtig. Das heißt, dass für das Bildmaterial ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht von den jeweiligen Rechteinhaber*innen eingeholt werden muss. Eine Alternative zur Einholung eines solchen Nutzungsrechts kann darin bestehen, die im Text enthaltenen Abbildungen zu schwärzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass das Schwärzen der Abbildungen irreversibel ist.