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Warum empfehlen wir den CC-Lizenz-Zusatz NC nicht?

Die Möglichkeit, eine kommerzielle Nutzung von Inhalten durch die Wahl einer Creative-Commons-Lizenz mit NC-Modul zu unterbinden, klingt für viele Autor*innen zunächst gut und wird entsprechend gern gewählt. Sie ist jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch, denn durch die Entscheidung für das NC-Modul werden häufig Nutzungsarten ausgeschlossen, die im Interesse der Autor*innen liegen können. So wird u.a. eine Nutzung der Inhalte in Zeitungen, Archiven oder freien Wissensdatenbanken wie Wikipedia verhindert. Auch Institutionen im Bereich von Bildung und Weiterbildung, die nicht ausschließlich öffentlich finanziert werden, dürfen Inhalte, die mit einer NC-Lizenz ausgestattet sind, nicht ohne Weiteres nutzen.

Ein weiterer Nachteil des NC-Moduls besteht darin, dass in vielen Fällen nicht klar ist, ab wann eine Unternehmung oder Nutzung als kommerziell gelten muss. Auf vielen Blogs wird mitunter Werbung geschaltet, um Einnahmen zur Deckung der Serverkosten zu erzielen. Sind sie damit bereits auf eine geldwerte Vergütung gerichtet und entsprechend als kommerziell einzustufen? Die Lizenzbedingungen der NC-Lizenzen bleiben in diesem Punkt eher vage, so dass Interessierte möglicherweise aus Unsicherheit vorsichtshalber von einer Nutzung NC-lizenzierter Inhalte absehen (Klimpel 2012).

Für Autor*innen, die verhindern möchten, dass Dritte mit ihren Inhalten Geld verdienen stellt das Modul SA (Share Alike) eine effiziente Alternative dar, denn es sieht die »Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen« vor. Bearbeitungen müssen unter die gleiche Lizenz gestellt werden wie das ursprüngliche Werk. Firmen müssen also Materialien, die sie unter Verwendung SA-lizenzierter Inhalte erstellt haben, wiederum unter »Share Alike«-Bedingungen frei zur Verfügung stellen. Da sich zu diesem Schritt nur wenige Firmen durchringen können, unterbleiben unerwünschte kommerzielle Nutzungen eher. Gleichzeitig ist die Nutzung von Materialien mit »Share Alike«-Modul etwa im nicht (vollständig) öffentlich finanzierten Bildungsbereich gewährleistet.